Fur 'Steuerschoner' wird es eng
Und niemand weiß, wie viele Steuer-CDs mit den Daten von 'Steuerschonern' noch in Umlauf sind. Weningers Rat: Die versteckten Vermogen deklarieren und
Ein Gelandewagen ist kein LKW
Das bescheinigte jetzt das Finanzgericht Munster dem Fahrzeughalter, der sich dagegen gewehrt hatte, dass das Finanzamt seinen Gelandewagen als Pkw
Auch E-Mail-Vertrage mit elektronischer Signatur sind gebuhrenbefreit M it E ...
Obwohl Papier kein teurer Rohstoff mehr ist, mochte der Fiskus auch heute nicht auf diese Einnahmen verzichten. Der Unabhangige Finanzsenat (UFS) Linz hat
Steuererklarung 2009: Kapitalertrage clever abrechnen
Zu viel gezahlte Steuern werden dann vom Fiskus zuruckerstattet. Die Anlage KAP kann eine gute Moglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern.
Beratungskosten bei der Steueramnestie
Dies entschied jetzt das Finanzgericht Koln im offenen Widerspruch zu einem gegenlaufigen Urteil des Finanzgerichts Dusseldorf 1 .
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Historische Entwicklung
Steuer grundsatze
Steuerarten
Steuerhebung
Entstehungstatbestand
Der Zweck der Steuererhebung
Kritik
Internationalen vergleich
Die Steuererhebung
Das verwaltungstechnische Verfahren zur Durchführung der Besteuerung ist das
Steuererhebungsverfahren. Diese behördliche Aufgabe, die (von Ausnahmen
abgesehen) von Finanzämtern vorgenommen wird, teilt sich in die drei
eigenständigen Phasen der 1) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, 2)
Festsetzung der Steuer und 3) Beitreibung der Steuer.
Ermittlungsverfahren
Der erste Abschnitt des Verwaltungsverfahrens dient der Sachaufklärung und der
Feststellung, ob und in welchem Umfang ein Steuerentstehungstatbestand
verwirklicht wurde. Dabei werden dem Steuerbürger besondere Mitwirkungspflichten
(z.B. Steuererklärungspflicht) auferlegt und den Finanzbehörden besondere Rechte
( z.B. Außenprüfung und Steuerfahndung) gewährt. Ziel dieses Verfahrens soll ein
möglichst genaues Bild der tatsächlichen Verhältnisse sein, das gegebenenfalls
auch per Schätzung ermittelt werden kann.
Festsetzungsverfahren
Nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt die Festsetzung der Steuer
durch Steuerbescheid. Diesem Verfahren gleichgestellt ist der Erlass von
Grundlagenbescheiden, die bei mehreren Beteiligten der gesonderten und
einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie der Festsetzung und
Zerlegung von Steuermeßbeträgen dienen.
Beitreibungsverfahren
Im Beitreibungsverfahren werden die festgesetzten Ansprüche verwirklicht. In der
Regel geschieht dies durch Zahlung (z.B. Steuer-Vorauszahlung oder
Lohnsteuerabzug), durch Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen oder aber durch
Vollstreckung.