Steuerverwaltungen
Steuer im news

Fur 'Steuerschoner' wird es eng
Und niemand weiß, wie viele Steuer-CDs mit den Daten von 'Steuerschonern' noch in Umlauf sind. Weningers Rat: Die versteckten Vermogen deklarieren und

Ein Gelandewagen ist kein LKW
Das bescheinigte jetzt das Finanzgericht Munster dem Fahrzeughalter, der sich dagegen gewehrt hatte, dass das Finanzamt seinen Gelandewagen als Pkw

Auch E-Mail-Vertrage mit elektronischer Signatur sind gebuhrenbefreit M it E ...
Obwohl Papier kein teurer Rohstoff mehr ist, mochte der Fiskus auch heute nicht auf diese Einnahmen verzichten. Der Unabhangige Finanzsenat (UFS) Linz hat

Steuererklarung 2009: Kapitalertrage clever abrechnen
Zu viel gezahlte Steuern werden dann vom Fiskus zuruckerstattet. Die Anlage KAP kann eine gute Moglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern.

Beratungskosten bei der Steueramnestie
Dies entschied jetzt das Finanzgericht Koln im offenen Widerspruch zu einem gegenlaufigen Urteil des Finanzgerichts Dusseldorf 1 .



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Steuer grundsatze

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Steuerhebung

Entstehungstatbestand

Der Zweck der Steuererhebung

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Die Steuererhebung

Das verwaltungstechnische Verfahren zur Durchführung der Besteuerung ist das Steuererhebungsverfahren. Diese behördliche Aufgabe, die (von Ausnahmen abgesehen) von Finanzämtern vorgenommen wird, teilt sich in die drei eigenständigen Phasen der 1) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, 2) Festsetzung der Steuer und 3) Beitreibung der Steuer.


Ermittlungsverfahren

Der erste Abschnitt des Verwaltungsverfahrens dient der Sachaufklärung und der Feststellung, ob und in welchem Umfang ein Steuerentstehungstatbestand verwirklicht wurde. Dabei werden dem Steuerbürger besondere Mitwirkungspflichten (z.B. Steuererklärungspflicht) auferlegt und den Finanzbehörden besondere Rechte ( z.B. Außenprüfung und Steuerfahndung) gewährt. Ziel dieses Verfahrens soll ein möglichst genaues Bild der tatsächlichen Verhältnisse sein, das gegebenenfalls auch per Schätzung ermittelt werden kann.


Festsetzungsverfahren

Nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt die Festsetzung der Steuer durch Steuerbescheid. Diesem Verfahren gleichgestellt ist der Erlass von Grundlagenbescheiden, die bei mehreren Beteiligten der gesonderten und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie der Festsetzung und Zerlegung von Steuermeßbeträgen dienen.


Beitreibungsverfahren

Im Beitreibungsverfahren werden die festgesetzten Ansprüche verwirklicht. In der Regel geschieht dies durch Zahlung (z.B. Steuer-Vorauszahlung oder Lohnsteuerabzug), durch Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen oder aber durch Vollstreckung.





































 
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