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Steuer im news

Verzicht auf den Erstattungsanspruch: Krankheitskosten nicht abzugsfahig
Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer-Veranlagung steuermindernd berucksichtigt werden konnen, wenn die betreffenden

Differenzkindergeld fur deutsch-niederlandischen Grenzganger
Einen Verstoß der Regelung des =A7 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen das Grundgesetz vermag das Finanzgericht Dusseldorf ebenfalls nicht zu erkennen. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung durch die Bestimmung des =A7 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Treff mit dem Finanzamt
Alle Jahre wieder klopft der Fiskus an die Tur: Die Steuererklarung soll am 31. Mai eingereicht werden. Wahrend die einen ihre Papiere sortieren, lehnen sich andere gelassen zuruck: Denn nicht jeder ist zu einer Steuererklarung verpflichtet.

Steuer-Krieg 29700 Amerikaner haben Schweizer Banken verraten
Gegen eine happige Busse und Nachzahlung der Steuern entkommen sie straffrei. Fur die IRS ist das weitaus gunstiger und ergiebiger als eine Klage zu fuhren. Bisher trugen die Selbstanzeigen dem amerikanischen Fiskus 4,4 Milliarden Dollar ein.

Schmid: Eher Steuer-CDs aus der Schweiz als Steuerabkommen
Schweizer Banken sollen verpflichtet werden, auf Alt-Vermogen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden - ruckwirkend auf zehn Jahre - einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu uberweisen.

Facebook-Borsengang Zuckerberg soll 1,5 Milliarden Dollar Steuern zahlen
Dollar-Milliardar ist er schon, jetzt wird er auch noch Steuer-Milliardar. Mark Zuckerberg muss nach dem Borsengang von Facebook wohl 1,5 Milliarden Dollar an den Fiskus zahlen. Die kalifornische Regierung schmiedet bereits Investitionsplane.

Rheinische Post: Erbschaftsteuer ist verzichtbar
Andererseits ist das Vermogen oft aus versteuertem Einkommen entstanden, mit der Erbschaftsteuer greift der Fiskus zum zweiten Mal zu. Und oft reichen die Gewinne, die das Erbe abwirft, nicht zur Zahlung der Steuer aus. Das kann fur Familienunternehmen



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Steuer grundsatze

Steuerarten

Steuerhebung

Entstehungstatbestand

Der Zweck der Steuererhebung

Kritik

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Die Steuererhebung

Das verwaltungstechnische Verfahren zur Durchführung der Besteuerung ist das Steuererhebungsverfahren. Diese behördliche Aufgabe, die (von Ausnahmen abgesehen) von Finanzämtern vorgenommen wird, teilt sich in die drei eigenständigen Phasen der 1) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, 2) Festsetzung der Steuer und 3) Beitreibung der Steuer.


Ermittlungsverfahren

Der erste Abschnitt des Verwaltungsverfahrens dient der Sachaufklärung und der Feststellung, ob und in welchem Umfang ein Steuerentstehungstatbestand verwirklicht wurde. Dabei werden dem Steuerbürger besondere Mitwirkungspflichten (z.B. Steuererklärungspflicht) auferlegt und den Finanzbehörden besondere Rechte ( z.B. Außenprüfung und Steuerfahndung) gewährt. Ziel dieses Verfahrens soll ein möglichst genaues Bild der tatsächlichen Verhältnisse sein, das gegebenenfalls auch per Schätzung ermittelt werden kann.


Festsetzungsverfahren

Nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt die Festsetzung der Steuer durch Steuerbescheid. Diesem Verfahren gleichgestellt ist der Erlass von Grundlagenbescheiden, die bei mehreren Beteiligten der gesonderten und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie der Festsetzung und Zerlegung von Steuermeßbeträgen dienen.


Beitreibungsverfahren

Im Beitreibungsverfahren werden die festgesetzten Ansprüche verwirklicht. In der Regel geschieht dies durch Zahlung (z.B. Steuer-Vorauszahlung oder Lohnsteuerabzug), durch Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen oder aber durch Vollstreckung.





































 
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