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Steuer im news

Fur 'Steuerschoner' wird es eng
Und niemand weiß, wie viele Steuer-CDs mit den Daten von 'Steuerschonern' noch in Umlauf sind. Weningers Rat: Die versteckten Vermogen deklarieren und

Ein Gelandewagen ist kein LKW
Das bescheinigte jetzt das Finanzgericht Munster dem Fahrzeughalter, der sich dagegen gewehrt hatte, dass das Finanzamt seinen Gelandewagen als Pkw

Auch E-Mail-Vertrage mit elektronischer Signatur sind gebuhrenbefreit M it E ...
Obwohl Papier kein teurer Rohstoff mehr ist, mochte der Fiskus auch heute nicht auf diese Einnahmen verzichten. Der Unabhangige Finanzsenat (UFS) Linz hat

Steuererklarung 2009: Kapitalertrage clever abrechnen
Zu viel gezahlte Steuern werden dann vom Fiskus zuruckerstattet. Die Anlage KAP kann eine gute Moglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern.

Beratungskosten bei der Steueramnestie
Dies entschied jetzt das Finanzgericht Koln im offenen Widerspruch zu einem gegenlaufigen Urteil des Finanzgerichts Dusseldorf 1 .



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Steuerarten und -gruppen

Keine der einzelnen Steuerarten vermag die vier Grundanforderungen (Gerechtigkeit, Ergiebigkeit, Unmerklichkeit und Praktikabilität) optimal zu erfüllen und aus diesem Grund ist das Steuersystem der meisten Nationen ein Vielsteuersystem, innerhalb dessen die Vor- und Nachteile der unterschiedlich strukturierten Steuern ausgeglichen werden sollen. Innerhalb dieses Vielsteuersystems erfolgt aus den verschiedensten Gründen eine Zusammenfassung der Steuern zu Gruppen. Dabei wird unterschieden nach der volkswirtschaftlichen Einordnung, der Steuerart, dem Steuergegenstand und der Verwaltungs- und Ertragshoheit.

Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung

Die volkswirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen lassen sich in die dynamischen Größen Einkommen (Vermögenszuwachs) und Konsum (Güterverbrauch) sowie die statische Bestandsgröße Vermögen (Kapital) einteilen. Dementsprechend erfolgt auch die Einteilung der Steuern in

Verkehrsteuern, die auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben werden (in Deutschland z.B. Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer u.a.)

Verbrauchsteuern, die auf den Verbrauch von Gütern erhoben werden (z. B. Mineralölsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer)
 
Besitzsteuern, die sich unterteilen in

      Ertragsteuern, die auf einen Vermögenszuwachs erhoben werden (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

      Substanzsteuern, die auf das Innehaben von Vermögensgegenständen erhoben werden (z.B. Grundsteuer, Vermögensteuer)

Besonderheiten bestehen hinsichtlich von

Importabgaben, die auf aus dem Ausland eingeführte Waren erhoben werden (Zoll)

Produktionsabgaben und Agrarabgaben auf im Inland hergestellte Waren; diese Abgaben werden von der Bundeszollverwaltung erhoben.

In jeder Volkswirtschaft sind die wichtigsten Steuerarten die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.



Steuergruppen nach Steuerart

Die Steuern werden aus verwaltungstechnischen, statistischen und ökonomischen Gründen in die folgenden Steuergruppen eingeteilt: Hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastung wird unterschieden zwischen direkten und indirekten Steuern. Während bei direkten Steuern Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind, wird die wirtschaftliche Steuerlast bei indirekten Steuern vom Steuerschuldner auf den Steuerträger übergewälzt. Hinsichtlich des Besteuerungsobjektes wird differenziert zwischen Personensteuern und Realsteuern. Erstere sind als Subjektsteuern an die persönlichen Verhältnisse des Steuerbürgers geknüpft und Letztere sind als Substanzsteuern unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerbürgers. Bei der Erhebungsform wird unterschieden zwischen Quellensteuern und Veranlagungsteuern. Quellensteuern werden direkt an der Quelle der Einkünfte abgeschöpft und Veranlagungsteuern werden, meist nach vorhergegangener Steuererklärung für eine bestimmte Periode mit Steuerbescheid festgesetzt. Schließlich gibt es noch die Gruppen der Pauschalsteuern und Individualsteuern.

Steuergruppen nach Steuergegenstand

Daneben werden die Steuern nach dem Gegenstand der Besteuerung in die folgenden Gruppen eingeteilt:

Umweltsteuern sind Steuern auf Energieverbrauch, Emissionen, Verkehr und schädliche Stoffausbringung (Stromsteuer, Mineralölsteuer)
Aufwandsteuern sind Steuern, die an den Aufwand für ein bestimmtes Wirtschaftsgut oder ein bestimmtes Verhalten anknüpfen (Jagdsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer)
Verbrauchsteuern werden auf eine verbrauchsabhängige Nutzung erhoben (Getränkesteuern, Tabaksteuer, Stromsteuer)

Steuergruppen nach Verwaltungs- und Ertragshoheit

Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung bezüglich der Verwaltungshoheit, also dem Recht bzw. der Pflicht zur Steuerbeitreibung und der Ertragshoheit, also dem Recht der Steuerverwendung.

Die Steuern werden entweder von Bundesbehörden, Landesbehörden oder Gemeindebehörden verwaltet, also festgesetzt und erhoben. In Deutschland obliegt die Verwaltung der Bundessteuern ( Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Schaumweinsteuer und Tabaksteuer) sowie der Zölle den Hauptzollämtern. Der Ertrag dieser Steuern steht ausschließlich dem Bund zu. Die Gemeinschaftsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Bundesauftrag von den Finanzämtern verwaltet und die Einnahmen aus diesen Steuern fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Demgegenüber stehen die Erträge der reinen Ländersteuern (Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kfz-Steuer und Rennwett- und Lotteriesteuer) ausschließlich den Ländern zu, die diese Steuern auch verwalten. Die Grundlagen für die Festsetzung der Gemeindesteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) werden durch die Finanzämter mit Steuermeßbescheid gelegt, während die Kommunen unter Anwendung des Hebesatzes die Steuer festsetzen und für die eigene Verwendung beitreiben.




 
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