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Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gelten sie als normale Miete (Saarlandisches Finanzgericht, Aktenzeichen 2 K 1260/07).
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Fortbildung mit tollem Rahmenprogramm: Was ist absetzbar?
Welche Kosten steuerlich abziehbar sind, lasst sich einfach in drei Schritten ermitteln. Im ersten Schritt mussen erst einmal die direkt dem Beruf
Reisekosten: Private Telefonkosten absetzbar
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Sind Kosten einer Strafverteidigung absetzbar?
Kosten einer Strafverteidigung sind unter Bedingungen absetzbar. 'Sind Kosten einer Strafverteidigung absetzbar?' Die Frage mag skurril klingen und weckt
Verschenken und Steuern sparen
Dann besteuert der Fiskus nur die Halfte der Ertrage. Trotz voller oder halftiger Besteuerung kann sich die bertragung auch einer nach 2004 abgeschlossenen
Piloten-Ausbildungskosten
Das Finanzgericht Dusseldorf folgt hierzu den Begrundungen des Niedersachsischen Finanzgerichts 3 und eines fruheren Urteils des Finanzgerichts Dusseldorf 4
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Historische Entwicklung
Steuer grundsatze
Steuerarten
Steuerhebung
Entstehungstatbestand
Der Zweck der Steuererhebung
Kritik
Internationalen vergleich
Kritik
Durch die negativen finanziellen Auswirkungen auf den Bürger und die
eingeschränkten Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Vermögensverlust sind
Steuern und die Steuergesetzgebung ein ständiger politischer Streitpunkt und
vielfacher Kritik ausgesetzt. Diese Kritik richtet sich im wesentlichen auf die
Punkte Gerechtigkeit und Angemessenheit, die Wirksamkeit (bei Steuern mit
Lenkungsfunktion - z. B. der Ökosteuer), die Durchsetzbarkeit und die
allgemeinen ökonomischen Folgen. Verschiedene politische Richtungen führen gegen
bestimmte Steuern - und manche Gruppierungen sogar gegen die Steuer an sich -
Argumente an, die teilweise wissenschaftlich umstritten sind. Die oft heftige
Kritik führt zu einer fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz der Besteuerung und
kann als Folge eine Steuerverweigerungshaltung auslösen. Mögliche Wege zur
Umgehung der Steuer sind die Steuerflucht, bei der Einkünfte in ein
Niedrigsteuerland (Steueroase) verlagert werden oder als Straftat die
Steuerhinterziehung. Die Hinterziehung von Steuern wird in weiten Teilen der
deutschen Gesellschaft als ein Kavaliersdelikt angesehen. Manche fordern auch
die Einführung eines Straftatbestandes „Steuerverschwendung“.
Allgemeine Kritikpunkte
Weil die Steuern eine staatlich erzwungene Abgabe
darstellen, ist ein direkter Widerstand gegen die Zahlung nur eingeschränkt oder
gar nicht möglich. Auch die Verwendung der Mittel nach ihrer Hingabe kann durch
den Steuerzahler nur indirekt (bei politischen Wahlen) beeinflusst werden. Die
Nutzung der Steuermittel ist auch für Zwecke möglich, mit denen nicht jeder
einzelne Steuerzahler einverstanden ist. Ausnahmen dazu siehe im Steuerrecht der
Schweiz, das dem Wahlbürger aufgrund eines anderen Demokratieverständnisses
wesentlich mehr Gestaltungs- und Mitwirkungsrechte - was die Erhebung wie
Verwendung der Mittel angeht - einräumt.
Daneben wird das Problem der Steuergerechtigkeit immer wieder kritisch
hinterfragt. Dabei ist nicht nur der soziale Aspekt der Steuerbelastung
entsprechend der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse strittig, sondern auch
die Kompliziertheit des Steuerrechts und seine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen,
deren Ausnutzung nicht jedem Bürger möglich ist. Als höchstrichterlich anerkannt
galt seit 1995 der Halbteilungsgrundsatz. Nach diesem, von Paul Kirchhof
mitverfasstem Urteil, war jedem Steuerbürger wenigstens die Hälfte seines
Einkommens als angemessener Nettoverdienst (nach Steuern) zu belassen. Diese
Rechtsprechung wurde im März 2006 durch das Bundesverfassungsgericht, das eine
Steuerbelastung von 59,9 % als noch verfassungsgemäß ansah, wieder aufgegeben.
Schließlich halten die radikalen Kritiker aus dem Spektrum des
Anarchokapitalismus die Abgaben, die durch Zwang, also durch die Androhung von
Gewalt, durchgesetzt werden, prinzipiell für Unrecht und sehen daher jede Steuer
als Enteignung oder gar als Diebstahl und Erpressung an.
Ökonomische Kritikpunkte
Je nach politischer und gesellschaftlicher Position ergeben sich verschiedene
Ansätze zur wirtschaftswissenschaftlichen Kritik an der Steuer als solcher oder
auch an bestimmten Steuerarten. Oft wird argumentiert, Steuern würden
grundsätzlich zu einem Nettowohlfahrtsverlust führen und Steuererhöhungen ein
mögliches Wirtschaftswachstum zerstören (siehe Laffer-Kurve).
Ein volkswirtschaftlicher Kritikpunkt ist die (Mit-)Finanzierung von
ineffizienten Staatstätigkeiten neben den notwendigen und angemessenen
Staatsaufgaben.
Ein häufig anzutreffender Kritikpunkt ist die potentielle Verursachung von
Arbeitslosigkeit: Eine mögliche wirtschaftliche Betätigung werde durch die
Steuerlast behindert oder sogar verhindert, weil der Preis des Produktes oder
der Dienstleistung durch Steuern zu hoch für potentielle Nachfrager wird)
Bei den Bagatellsteuern ist festzuhalten, dass den meist nur geringen Einnahmen
für den Staat die erheblichen Kosten für Steuererhebung und -durchsetzung
gegenüberstehen. (Siehe Bundesminister der Finanzen für 2004: 79,5 % der Steuer
werden von 3 Steuerarten erbracht).
Steuern sind im Allgemeinen nicht entscheidungsneutral. Gerade in der
angelsächsischen Literatur wird deshalb oft darauf hingewiesen, Steuern auf
solche Märkte zu erheben, deren Nachfrage auf Preise unelastisch reagiert (siehe
auch Preiselastizität). Dieser Grundsatz steht jedoch im Widerspruch zur
Gerechtigkeit der Besteuerung, weil unelastisch nachgefragte Güter
typischerweise solche sind, die die Grundbedürfnisse befriedigen. Eine Steuer
auf unelastisch nachgefragte Güter würde also besonders die ärmeren
Bevölkerungsschichten belasten.
Eine weitere Fragestellung beschäftigt sich mit der Steuerinzidenz. Bei der
Einführung der Steuer sollte geklärt werden, wer die eigentliche Last der Steuer
trägt. Der Steuerschuldner zahlt die Abgabe entsprechend der gesetzlichen
Richtlinie (Zahllast). Der Steuerträger trägt die Last der Abgabe (Traglast).
Der Steuerschuldner ist aber nicht mit dem Steuerträger gleichzusetzen, da der
Steuerschuldner bei der Steuerüberwälzung die Zahllast auf den Steuerträger
abwälzen kann. Ob dies erfolgreich ist, hängt von der Marktform, der Art der
Steuer (Mengensteuer, Wertsteuer) und der Preiselastizität von Angebot und
Nachfrage ab.
Ökologische Kritikpunkte
In dieser Kritikkategorie finden sich häufig Argumente für eine höhere
Besteuerung. Insbesondere reiche die Besteuerung des Verbrauchs von Energie und
Energieträgern nicht aus. Grundlage dieser Kritik ist das Verursacherprinzip:
Wer eine gemeinsam benutzte Umwelt belastet, der müsse die Gemeinschaft für
diese Belastung kompensieren.
Ist die Besteuerung zu hoch, leidet die Wirtschaft. Ist sie zu niedrig, dann
nimmt die Wirtschaft Kredit bei nicht einwilligungsfähigen Folgegenerationen.
Eine Preisbildung in einem „Markt“ wird dadurch erschwert, dass die
Marktteilnehmer von morgen an der Preisbildung von heute nicht mitbeteiligt sind.
Das gilt zwar auch für andere Märkte, aber der Markt der Entropieproduktion ist
prinzipiell in einer thermodynamisch nur begrenzt offenen Umwelt durch
Unumkehrbarkeit gekennzeichnet. Deswegen haben Folgegenerationen keine
Möglichkeit zur schnellen Korrektur.
Verkompliziert wird bedingt durch die Natur einer gemeinschaftlich genutzten
globalen Umwelt die Situation noch dadurch, dass bestimmte Steuergebiete (insbesondere
hochindustrialisierte Staaten) auch die Umwelt belasten, die sich weit außerhalb
ihrer Grenzen befindet. Die Unterschiede zwischen den Staaten bei der
Besteuerung der Umweltbelastung ermöglicht es Unternehmen, sich durch
Standortverlagerungen oder Outsourcing an der gemeinschaftlichen Umwelt zu
bedienen, ohne dafür zu zahlen.
Die direkte Kopplung der Besteuerung an den Verbrauch von Energieträgern
ermöglicht im Prinzip eine sehr hohe Steuergerechtigkeit. Darum wird von
Kritikern einer zu niedrigen Besteuerung von Umweltbelastung auch eine
konsequente Besteuerung von Treibstoffen für Flugzeuge gefordert. Das
Gegenargument ist, dass beispielsweise eine Kerosinsteuer der Wirtschaft schade,
insbesondere im globalen Wettbewerb. Da Energiepreise jedoch Marktpreise sind,
schützt eine niedrige oder eine unterlassene Besteuerung von Energieverbrauch
den Verbraucher nicht vor hohen Energiekosten.
Die Ökologische Sichtweise macht auch deutlich, dass Steuerzahler sich zwar
einerseits gegen eine Verteilung eines Teils ihres Einkommens an die
Gemeinschaft wenden, es aber andererseits für gerechtfertigt halten, die
Ressourcen der Gemeinschaft ohne direkt messbare Gegenleistung zu beanspruchen.
Ökologische Ansätze sind grundsätzlich systemanalytisch: Ein streng ökologisch
bilanzierender Systemansatz hilft, ein Verständnis für Steuerzahlungen zu
entwickeln und das Verhältnis von Ressourcennutzung und Kompensation quantitativ
zu bestimmen. Wer Ressourcen der Gemeinschaft beansprucht, hat die Gemeinschaft
dafür zu kompensieren.
Kritik am „Einkommensteuerstaat“
Kapital ist weitaus mobiler, als die Einkommensteuerzahler. Diese Tatsache führt
dazu, dass sich in vielen Staaten die Besteuerung vor Allem auf Einkommenszahler
und ihre Einkommen stützt, in der Regel als Quellensteuer. Kritiker sehen das
als einen Triumph des Machbarkeitsprinzips über das Gerechtigkeitsprinzip. Die
im Staat organisierte Gemeinschaft gäbe die Verfolgung von Steuerflüchtlingen
und von mobilem Kapital auf und halte sich einfach nur noch an diejenigen, die
weniger mobil sind. Als ein Gegenmittel empfehlen Kritiker beispielsweise eine
Besteuerung von Kapitalflüssen mit einer Tobin-Steuer.