Fur 'Steuerschoner' wird es eng
Und niemand weiß, wie viele Steuer-CDs mit den Daten von 'Steuerschonern' noch in Umlauf sind. Weningers Rat: Die versteckten Vermogen deklarieren und
Ein Gelandewagen ist kein LKW
Das bescheinigte jetzt das Finanzgericht Munster dem Fahrzeughalter, der sich dagegen gewehrt hatte, dass das Finanzamt seinen Gelandewagen als Pkw
Auch E-Mail-Vertrage mit elektronischer Signatur sind gebuhrenbefreit M it E ...
Obwohl Papier kein teurer Rohstoff mehr ist, mochte der Fiskus auch heute nicht auf diese Einnahmen verzichten. Der Unabhangige Finanzsenat (UFS) Linz hat
Steuererklarung 2009: Kapitalertrage clever abrechnen
Zu viel gezahlte Steuern werden dann vom Fiskus zuruckerstattet. Die Anlage KAP kann eine gute Moglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern.
Beratungskosten bei der Steueramnestie
Dies entschied jetzt das Finanzgericht Koln im offenen Widerspruch zu einem gegenlaufigen Urteil des Finanzgerichts Dusseldorf 1 .
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Historische Entwicklung
Steuer grundsatze
Steuerarten
Steuerhebung
Entstehungstatbestand
Der Zweck der Steuererhebung
Kritik
Internationalen vergleich
Der Zweck der Steuererhebung
Steuern mit Fiskalzweck
Erster und hauptsächlicher Zweck der Steuererhebung ist (fast) immer die
Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts herangezogen werden.
In der ursprünglichen Ausgestaltung der Steuer war die Vermehrung von
Staatseinkünften auch der einzige Grund, in einem modernen Staat kann dieser
Zweck jedoch verdrängt werden und so zum Nebeneffekt werden. Mit den Steuern
werden die vergemeinschafteten Aufgaben erfüllt und u.a. die selbst auferlegten
Ziele verwirklicht und staatliche Ausgaben finanziert. Gemäß dem
Steuerstaatsprinzip stehen die über Steuern generierten Einnahmen beispielsweise
zur Finanzierung folgender Kosten zur Verfügung:
● Entlohnung aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten
● Verfolgung des Sozialstaatsziels durch finanziellen Ausgleich sozialer
Unterschiede
● Verfolgung des Kulturstaatsprinzips durch finanzielle Unterstützung von
Forschung, Bildung und Lehre
● Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur
● Schaffung und fortlaufende Finanzierung der Streitkräfte
Steuern mit Lenkungszweck
Lenkungssteuern sollen gesellschaftlich nicht
erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen. So wird mit einer hohen Tabaksteuer
versucht, das Rauchen einzudämmen, die Alkopop-Steuer soll den Preis von
Alkopops so erhöhen, dass ein Missbrauch durch Jugendliche verhindert wird und
die Ökosteuer soll auch dazu animieren, den Energieverbrauch und damit den
Schadstoffausstoß zu verringern. Andererseits kann mit Steuervergünstigungen
auch ein bestimmtes - gesellschaftspolitisch gewolltes - Verhalten gefördert
werden.
Steuern mit Umverteilungszweck
Steuern können dazu genutzt werden, eine politisch
erwünschte Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen.
Im Hinblick auf das häufig gesellschaftspolitisch eingeforderte
Solidaritätsprinzip haben viele Staaten die Einkommensteuer mit einer
Progression ausgestaltet, die zu einem steigenden Steuersatz in Abhängigkeit vom
zu versteuernden Einkommen und damit steigender steuerlichen Belastung mit
steigendem Einkommen führt.
Auch der Solidaritätszuschlag in Deutschland ist ein typisches Beispiel für eine
Steuer mit Umverteilungszweck. Im Vordergrund steht hierbei die allgemeine
finanzielle Förderung der fünf neuen Länder und damit eine regionale
Umverteilung von West nach Ost.