Steuerverwaltungen
Steuer im news

Verzicht auf den Erstattungsanspruch: Krankheitskosten nicht abzugsfahig
Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer-Veranlagung steuermindernd berucksichtigt werden konnen, wenn die betreffenden

Differenzkindergeld fur deutsch-niederlandischen Grenzganger
Einen Verstoß der Regelung des =A7 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen das Grundgesetz vermag das Finanzgericht Dusseldorf ebenfalls nicht zu erkennen. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung durch die Bestimmung des =A7 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Treff mit dem Finanzamt
Alle Jahre wieder klopft der Fiskus an die Tur: Die Steuererklarung soll am 31. Mai eingereicht werden. Wahrend die einen ihre Papiere sortieren, lehnen sich andere gelassen zuruck: Denn nicht jeder ist zu einer Steuererklarung verpflichtet.

Steuer-Krieg 29700 Amerikaner haben Schweizer Banken verraten
Gegen eine happige Busse und Nachzahlung der Steuern entkommen sie straffrei. Fur die IRS ist das weitaus gunstiger und ergiebiger als eine Klage zu fuhren. Bisher trugen die Selbstanzeigen dem amerikanischen Fiskus 4,4 Milliarden Dollar ein.

Schmid: Eher Steuer-CDs aus der Schweiz als Steuerabkommen
Schweizer Banken sollen verpflichtet werden, auf Alt-Vermogen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden - ruckwirkend auf zehn Jahre - einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu uberweisen.

Facebook-Borsengang Zuckerberg soll 1,5 Milliarden Dollar Steuern zahlen
Dollar-Milliardar ist er schon, jetzt wird er auch noch Steuer-Milliardar. Mark Zuckerberg muss nach dem Borsengang von Facebook wohl 1,5 Milliarden Dollar an den Fiskus zahlen. Die kalifornische Regierung schmiedet bereits Investitionsplane.

Rheinische Post: Erbschaftsteuer ist verzichtbar
Andererseits ist das Vermogen oft aus versteuertem Einkommen entstanden, mit der Erbschaftsteuer greift der Fiskus zum zweiten Mal zu. Und oft reichen die Gewinne, die das Erbe abwirft, nicht zur Zahlung der Steuer aus. Das kann fur Familienunternehmen



Links

Historische Entwicklung

Steuer grundsatze

Steuerarten

Steuerhebung

Entstehungstatbestand

Der Zweck der Steuererhebung

Kritik

Internationalen vergleich

Der Zweck der Steuererhebung

Steuern mit Fiskalzweck

Erster und hauptsächlicher Zweck der Steuererhebung ist (fast) immer die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts herangezogen werden. In der ursprünglichen Ausgestaltung der Steuer war die Vermehrung von Staatseinkünften auch der einzige Grund, in einem modernen Staat kann dieser Zweck jedoch verdrängt werden und so zum Nebeneffekt werden. Mit den Steuern werden die vergemeinschafteten Aufgaben erfüllt und u.a. die selbst auferlegten Ziele verwirklicht und staatliche Ausgaben finanziert. Gemäß dem Steuerstaatsprinzip stehen die über Steuern generierten Einnahmen beispielsweise zur Finanzierung folgender Kosten zur Verfügung:

Entlohnung aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten
Verfolgung des Sozialstaatsziels durch finanziellen Ausgleich sozialer Unterschiede
Verfolgung des Kulturstaatsprinzips durch finanzielle Unterstützung von Forschung, Bildung und Lehre
Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur
Schaffung und fortlaufende Finanzierung der Streitkräfte

Steuern mit Lenkungszweck

Lenkungssteuern sollen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen. So wird mit einer hohen Tabaksteuer versucht, das Rauchen einzudämmen, die Alkopop-Steuer soll den Preis von Alkopops so erhöhen, dass ein Missbrauch durch Jugendliche verhindert wird und die Ökosteuer soll auch dazu animieren, den Energieverbrauch und damit den Schadstoffausstoß zu verringern. Andererseits kann mit Steuervergünstigungen auch ein bestimmtes - gesellschaftspolitisch gewolltes - Verhalten gefördert werden.

Steuern mit Umverteilungszweck

Steuern können dazu genutzt werden, eine politisch erwünschte Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen.

Im Hinblick auf das häufig gesellschaftspolitisch eingeforderte Solidaritätsprinzip haben viele Staaten die Einkommensteuer mit einer Progression ausgestaltet, die zu einem steigenden Steuersatz in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen und damit steigender steuerlichen Belastung mit steigendem Einkommen führt.

Auch der Solidaritätszuschlag in Deutschland ist ein typisches Beispiel für eine Steuer mit Umverteilungszweck. Im Vordergrund steht hierbei die allgemeine finanzielle Förderung der fünf neuen Länder und damit eine regionale Umverteilung von West nach Ost.























 
© Copyright 2008-2012, Steuerverwaltungen.com