Verzicht auf den Erstattungsanspruch: Krankheitskosten nicht abzugsfahig
Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer-Veranlagung steuermindernd berucksichtigt werden konnen, wenn die betreffenden
Differenzkindergeld fur deutsch-niederlandischen Grenzganger
Einen Verstoß der Regelung des =A7 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen das Grundgesetz vermag das Finanzgericht Dusseldorf ebenfalls nicht zu erkennen. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung durch die Bestimmung des =A7 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
Treff mit dem Finanzamt
Alle Jahre wieder klopft der Fiskus an die Tur: Die Steuererklarung soll am 31. Mai eingereicht werden. Wahrend die einen ihre Papiere sortieren, lehnen sich andere gelassen zuruck: Denn nicht jeder ist zu einer Steuererklarung verpflichtet.
Steuer-Krieg 29700 Amerikaner haben Schweizer Banken verraten
Gegen eine happige Busse und Nachzahlung der Steuern entkommen sie straffrei. Fur die IRS ist das weitaus gunstiger und ergiebiger als eine Klage zu fuhren. Bisher trugen die Selbstanzeigen dem amerikanischen Fiskus 4,4 Milliarden Dollar ein.
Schmid: Eher Steuer-CDs aus der Schweiz als Steuerabkommen
Schweizer Banken sollen verpflichtet werden, auf Alt-Vermogen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden - ruckwirkend auf zehn Jahre - einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu uberweisen.
Facebook-Borsengang Zuckerberg soll 1,5 Milliarden Dollar Steuern zahlen
Dollar-Milliardar ist er schon, jetzt wird er auch noch Steuer-Milliardar. Mark Zuckerberg muss nach dem Borsengang von Facebook wohl 1,5 Milliarden Dollar an den Fiskus zahlen. Die kalifornische Regierung schmiedet bereits Investitionsplane.
Rheinische Post: Erbschaftsteuer ist verzichtbar
Andererseits ist das Vermogen oft aus versteuertem Einkommen entstanden, mit der Erbschaftsteuer greift der Fiskus zum zweiten Mal zu. Und oft reichen die Gewinne, die das Erbe abwirft, nicht zur Zahlung der Steuer aus. Das kann fur Familienunternehmen
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Historische Entwicklung
Steuer grundsatze
Steuerarten
Steuerhebung
Entstehungstatbestand
Der Zweck der Steuererhebung
Kritik
Internationalen vergleich
Der Zweck der Steuererhebung
Steuern mit Fiskalzweck
Erster und hauptsächlicher Zweck der Steuererhebung ist (fast) immer die
Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts herangezogen werden.
In der ursprünglichen Ausgestaltung der Steuer war die Vermehrung von
Staatseinkünften auch der einzige Grund, in einem modernen Staat kann dieser
Zweck jedoch verdrängt werden und so zum Nebeneffekt werden. Mit den Steuern
werden die vergemeinschafteten Aufgaben erfüllt und u.a. die selbst auferlegten
Ziele verwirklicht und staatliche Ausgaben finanziert. Gemäß dem
Steuerstaatsprinzip stehen die über Steuern generierten Einnahmen beispielsweise
zur Finanzierung folgender Kosten zur Verfügung:
● Entlohnung aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten
● Verfolgung des Sozialstaatsziels durch finanziellen Ausgleich sozialer
Unterschiede
● Verfolgung des Kulturstaatsprinzips durch finanzielle Unterstützung von
Forschung, Bildung und Lehre
● Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur
● Schaffung und fortlaufende Finanzierung der Streitkräfte
Steuern mit Lenkungszweck
Lenkungssteuern sollen gesellschaftlich nicht
erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen. So wird mit einer hohen Tabaksteuer
versucht, das Rauchen einzudämmen, die Alkopop-Steuer soll den Preis von
Alkopops so erhöhen, dass ein Missbrauch durch Jugendliche verhindert wird und
die Ökosteuer soll auch dazu animieren, den Energieverbrauch und damit den
Schadstoffausstoß zu verringern. Andererseits kann mit Steuervergünstigungen
auch ein bestimmtes - gesellschaftspolitisch gewolltes - Verhalten gefördert
werden.
Steuern mit Umverteilungszweck
Steuern können dazu genutzt werden, eine politisch
erwünschte Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen.
Im Hinblick auf das häufig gesellschaftspolitisch eingeforderte
Solidaritätsprinzip haben viele Staaten die Einkommensteuer mit einer
Progression ausgestaltet, die zu einem steigenden Steuersatz in Abhängigkeit vom
zu versteuernden Einkommen und damit steigender steuerlichen Belastung mit
steigendem Einkommen führt.
Auch der Solidaritätszuschlag in Deutschland ist ein typisches Beispiel für eine
Steuer mit Umverteilungszweck. Im Vordergrund steht hierbei die allgemeine
finanzielle Förderung der fünf neuen Länder und damit eine regionale
Umverteilung von West nach Ost.