Steuerverwaltungen
Steuer im news

Fur 'Steuerschoner' wird es eng
Und niemand weiß, wie viele Steuer-CDs mit den Daten von 'Steuerschonern' noch in Umlauf sind. Weningers Rat: Die versteckten Vermogen deklarieren und

Ein Gelandewagen ist kein LKW
Das bescheinigte jetzt das Finanzgericht Munster dem Fahrzeughalter, der sich dagegen gewehrt hatte, dass das Finanzamt seinen Gelandewagen als Pkw

Auch E-Mail-Vertrage mit elektronischer Signatur sind gebuhrenbefreit M it E ...
Obwohl Papier kein teurer Rohstoff mehr ist, mochte der Fiskus auch heute nicht auf diese Einnahmen verzichten. Der Unabhangige Finanzsenat (UFS) Linz hat

Steuererklarung 2009: Kapitalertrage clever abrechnen
Zu viel gezahlte Steuern werden dann vom Fiskus zuruckerstattet. Die Anlage KAP kann eine gute Moglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern.

Beratungskosten bei der Steueramnestie
Dies entschied jetzt das Finanzgericht Koln im offenen Widerspruch zu einem gegenlaufigen Urteil des Finanzgerichts Dusseldorf 1 .



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Entstehungstatbestand

Der Zweck der Steuererhebung

Kritik

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Der Zweck der Steuererhebung

Steuern mit Fiskalzweck

Erster und hauptsächlicher Zweck der Steuererhebung ist (fast) immer die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts herangezogen werden. In der ursprünglichen Ausgestaltung der Steuer war die Vermehrung von Staatseinkünften auch der einzige Grund, in einem modernen Staat kann dieser Zweck jedoch verdrängt werden und so zum Nebeneffekt werden. Mit den Steuern werden die vergemeinschafteten Aufgaben erfüllt und u.a. die selbst auferlegten Ziele verwirklicht und staatliche Ausgaben finanziert. Gemäß dem Steuerstaatsprinzip stehen die über Steuern generierten Einnahmen beispielsweise zur Finanzierung folgender Kosten zur Verfügung:

Entlohnung aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer und Beamten
Verfolgung des Sozialstaatsziels durch finanziellen Ausgleich sozialer Unterschiede
Verfolgung des Kulturstaatsprinzips durch finanzielle Unterstützung von Forschung, Bildung und Lehre
Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur
Schaffung und fortlaufende Finanzierung der Streitkräfte

Steuern mit Lenkungszweck

Lenkungssteuern sollen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen. So wird mit einer hohen Tabaksteuer versucht, das Rauchen einzudämmen, die Alkopop-Steuer soll den Preis von Alkopops so erhöhen, dass ein Missbrauch durch Jugendliche verhindert wird und die Ökosteuer soll auch dazu animieren, den Energieverbrauch und damit den Schadstoffausstoß zu verringern. Andererseits kann mit Steuervergünstigungen auch ein bestimmtes - gesellschaftspolitisch gewolltes - Verhalten gefördert werden.

Steuern mit Umverteilungszweck

Steuern können dazu genutzt werden, eine politisch erwünschte Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen.

Im Hinblick auf das häufig gesellschaftspolitisch eingeforderte Solidaritätsprinzip haben viele Staaten die Einkommensteuer mit einer Progression ausgestaltet, die zu einem steigenden Steuersatz in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen und damit steigender steuerlichen Belastung mit steigendem Einkommen führt.

Auch der Solidaritätszuschlag in Deutschland ist ein typisches Beispiel für eine Steuer mit Umverteilungszweck. Im Vordergrund steht hierbei die allgemeine finanzielle Förderung der fünf neuen Länder und damit eine regionale Umverteilung von West nach Ost.























 
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