Meine Frau hat einen Minijob, ich habe eine regulären Job.
Richtig, Minijob geringfügiges Arbeitsverhältnis wird nicht mehr in der Steuererklärung aufgeführt. Zum Rentenbeginn kann auf individuelle Bedürfnisse z. Muss er dann in der Anlage N Arbeitnehmer auch das angeben, was er im Minijob verdient hat? Er findet dazu nichts in den Erklärungen. Vielleicht beisst Du doch in den sauren Apfel und reichst Deine Steuererklärungen nach, evtl. Wenn ja, dann wird der Minijob nirgendwo in der Steuererklärung angegeben . Ich mochte nun zusätzlich ein Gewerb e anmelden und über einen anderen Geschäftszweig dazuverdienen. Gespeichert in Minijob, Steuererklärung, Steuerklasse von badesalzerl am 22. Er hat zwei Beschäftigungen einen Minijob und einen regulär.
Sein Arbeitgeber des Minijobs meint, er müsste das nicht angeben, weil er ja schon Steuern bezahlt hätte. Grundsätzlich ist es aber so, dass, wenn Du die letzten Jahre Einkommen hattest, Du auch eine Steuererklärung hättest abgeben müssen! Da konnte Dir das Amt sogar Strafen für aufbrummen. Sonst konnte Dich das Finanzamt auch irgendwie anders "erwischen", ganz unabhängig von Deinem Minijob. Legen Sie alle interessanten PDF-Dokumente übersichtlich in die Sammelmappe.