Recht + Steuern: Expeditionen ins Gierreich
Der indische Fiskus fordert uberraschend vom Mobilfunkunternehmen Vodafone eine Steuernachzahlung in Hohe von 2 Mrd. $ - plus weitere 2 Mrd.. $ Strafgebuhr.
'Zwei Autos. Ferien. Das ist alles.'
Vor Steuern allerdings. Aber auch nach der berweisung einiger Millionen an den Fiskus, bleibt genugend Geld fur ein neues Leben.
Streit uber Kauf gestohlener Steuersunder-Dateien
Und jetzt, zwei Jahre nach der Liechtenstein-Affare, bietet ein bisher unbekannter Informant dem deutschen Fiskus fur 2,5 Mio. Euro wieder einen Datensatz
Finanzgericht - Finanzgericht in Dessau-Roßlau eroffnet
Das neue Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau ist am Mittwoch offiziell eroffnet worden. Damit wurde nach Angaben des Justizministeriums
Steuern auf Schulessen Der Fiskus holt's sich von den Sch ulern
Beim Essen in der Schulkantine langt der Fiskus kraftig zu, den Hamburger entlastet er. Wenn da die Schuler mal nicht ins Schnellrestaurant wechseln.
Arbeitszimmer - Werbungskostenabzug erlaubt
Sowohl das Finanzgericht Niedersachsen als auch jetzt der Bundesfinanzhof haben diesem Ansinnen im Wege einstweiligen Rechtsschutzes entsprochen.
Der Fiskus holt's sich von den Schulern
Sie berechnen fur das Kantinenessen den vollen Mehrwertsteuersatz von 19Prozent - wahrend auf den Hamburger vom Imbiss nur sieben Prozent Steuern anfallen.
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Historische Entwicklung
Steuer grundsatze
Steuerarten
Steuerhebung
Entstehungstatbestand
Der Zweck der Steuererhebung
Kritik
Internationalen vergleich
Steuer
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung
bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von
Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand
verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein
sollte (Definition der deutschen Abgabenordnung).
„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne
von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den
ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten)
erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.
Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste
Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und
anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle
Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein
andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
Steuern als Abgaben
Das Hauptunterscheidungsmerkmal zu anderen öffentlichen Abgaben liegt darin,
dass die Zahlung von Steuern grundsätzlich keinen Anspruch auf Gegenleistung
begründet. Während also der Beitrag für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in
Anspruch zu nehmen, und eine Gebühr oder Maut für die tatsächliche
Leistungsinanspruchnahme erhoben wird, gilt bei der Steuer das
Nonaffektationsprinzip. Demnach „erkauft“ man sich mit Steuern keinen Anspruch
auf eine konkrete staatliche Gegenleistung. Beispiele: Die Mineralölsteuer ist
keine Gebühr für die Straßenbenutzung. Steuerverweigerung ist auch dann nicht
zulässig, wenn ein Steuerzahler aus Gewissensgründen die Verwendung seiner
Steuern für Kriegszwecke ablehnt.
Die Staatsausgaben werden grundsätzlich durch die Summe aller Steuereinnahmen
finanziert. Es ist also nicht so, dass eine bestimmte Steuer nur für die
Finanzierung einer bestimmten Staatsaufgabe verwendet werden darf. Die
Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen darf z.B. nicht auf Verkehrs- oder
Energieprojekte oder auf den Verkehrshaushalt beschränkt werden.
Aus der Definition der Steuer als Abgabe, die dem Steuerpflichtigen „auferlegt“
wird, lassen sich zwei weitere Merkmale ableiten:
● Die steuerliche Abgabe wird dem Zahlungspflichtigen ohne Rücksicht auf seinen
möglicherweise entgegenstehenden Willen auferlegt. Spenden und fiskalische
Betriebseinnahmen scheiden damit aus.
● Da Steuern nicht immer freiwillig bezahlt werden, sind als Ungehorsamsfolgen
vorgesehen: Säumniszuschlag, Zwangsgeld, Geldstrafe, Freiheitsstrafe. Diese
können von der Staatsgewalt zur zwangsweisen Durchführung der Besteuerung auch
kumulativ angewendet werden.