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Steuer im news

Anlage KAP So retten Sie Ihre Kapitaleinkunfte
Hier wurde gerade eine erneute Anhebung dieser Abgabe beschlossen: Ab dem 1. April 2012 mussen Kaufer einer Immobilie funf Prozent des Kaufpreises an den Fiskus abtreten. Damit schraubt der Senat die Steuer um weitere 0,5 Prozentpunkte nach oben.

Deutschland: Fiskus nahm im Dezember 70,8 Milliarden Euro Steuern ein
Erst im Dezember konnte der Fiskus Rekordeinnahmen verbuchen: Mit 70,8 Milliarden Euro hatte der Fiskus im Dezember 2011 so viele Steuern eingenommen wie noch nie. Mit der abkuhlenden Konjunktur in Deutschland lasst auch der Boom bei den

Semestergebuhren: Kindergeldanspruch fur Studenten retten
ber das Urteil der Vorinstanz (Finanzgericht Dusseldorf) hatte www.biallo.de berichtet und betroffenen Eltern geraten, ihre Einkommensteuerbescheide mit einem Einspruch offen zu halten. Wer dem gefolgt ist, profitiert nun von dem BFH-Urteil (Az.: III

Finanzpolitik: Rekordsteuereinnahmen: Fiskus nimmt 70,8 Milliarden Euro ein
Der Fiskus hat im Dezember 2011 so viel Steuern eingenommen wie noch nie in einem einzelnen Monat. Anstieg des Aufkommens: 4,1 Prozent. Berlin. Mit 70,8 Milliarden Euro im Dezember 2011 hat der deutsche Fiskus sp viel Steuern eingenommen wie noch nie

Berlin: 20 Prozent verfassungsgemaß
Die erste Klage eines Spielstattenbetreibers hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren jetzt abgewiesen: Die Erhohung sei "verfassungsgemaß". Der Spielhallenbetreiber war der Ansicht, dass die erhohte Vergnugungssteuer sein Recht

Arbeitszimmer fur Rentner
Grundsatzlich sind die Kosten fur ein Arbeitszimmer nur absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfugung steht. Dann allerdings mit Beschrankung auf

Allzeit-Rekord bei Steuereinnahmen: Fiskus scheffelt so viel Geld wie nie
Der Bundesfinanzminister vermeldet Rekord-Einnahmen bei den Steuern: Knapp 71 Milliarden Euro scheffelte der Bund im vergangenen Dezember - Rekord in der Geschichte der Bundesrepublik in einem einzelnen Monat. Der deutsche Staat hat im Dezember 2011



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Steuer

geldleistung durch steuerAls Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Definition der deutschen Abgabenordnung).

„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.

Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.

Steuern als Abgaben

 Das Hauptunterscheidungsmerkmal zu anderen öffentlichen Abgaben liegt darin, dass die Zahlung von Steuern grundsätzlich keinen Anspruch auf Gegenleistung begründet. Während also der Beitrag für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, und eine Gebühr oder Maut für die tatsächliche Leistungsinanspruchnahme erhoben wird, gilt bei der Steuer das Nonaffektationsprinzip. Demnach „erkauft“ man sich mit Steuern keinen Anspruch auf eine konkrete staatliche Gegenleistung. Beispiele: Die Mineralölsteuer ist keine Gebühr für die Straßenbenutzung. Steuerverweigerung ist auch dann nicht zulässig, wenn ein Steuerzahler aus Gewissensgründen die Verwendung seiner Steuern für Kriegszwecke ablehnt.

steuern als abgabenDie Staatsausgaben werden grundsätzlich durch die Summe aller Steuereinnahmen finanziert. Es ist also nicht so, dass eine bestimmte Steuer nur für die Finanzierung einer bestimmten Staatsaufgabe verwendet werden darf. Die Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen darf z.B. nicht auf Verkehrs- oder Energieprojekte oder auf den Verkehrshaushalt beschränkt werden.

Aus der Definition der Steuer als Abgabe, die dem Steuerpflichtigen „auferlegt“ wird, lassen sich zwei weitere Merkmale ableiten:

Die steuerliche Abgabe wird dem Zahlungspflichtigen ohne Rücksicht auf seinen möglicherweise entgegenstehenden Willen auferlegt. Spenden und fiskalische Betriebseinnahmen scheiden damit aus.

Da Steuern nicht immer freiwillig bezahlt werden, sind als Ungehorsamsfolgen vorgesehen: Säumniszuschlag, Zwangsgeld, Geldstrafe, Freiheitsstrafe. Diese können von der Staatsgewalt zur zwangsweisen Durchführung der Besteuerung auch kumulativ angewendet werden.


 
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