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Steuer im news

Recht + Steuern: Expeditionen ins Gierreich
Der indische Fiskus fordert uberraschend vom Mobilfunkunternehmen Vodafone eine Steuernachzahlung in Hohe von 2 Mrd. $ - plus weitere 2 Mrd.. $ Strafgebuhr.

'Zwei Autos. Ferien. Das ist alles.'
Vor Steuern allerdings. Aber auch nach der berweisung einiger Millionen an den Fiskus, bleibt genugend Geld fur ein neues Leben.

Streit uber Kauf gestohlener Steuersunder-Dateien
Und jetzt, zwei Jahre nach der Liechtenstein-Affare, bietet ein bisher unbekannter Informant dem deutschen Fiskus fur 2,5 Mio. Euro wieder einen Datensatz

Finanzgericht - Finanzgericht in Dessau-Roßlau eroffnet
Das neue Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau ist am Mittwoch offiziell eroffnet worden. Damit wurde nach Angaben des Justizministeriums

Steuern auf Schulessen Der Fiskus holt's sich von den Sch ulern
Beim Essen in der Schulkantine langt der Fiskus kraftig zu, den Hamburger entlastet er. Wenn da die Schuler mal nicht ins Schnellrestaurant wechseln.

Arbeitszimmer - Werbungskostenabzug erlaubt
Sowohl das Finanzgericht Niedersachsen als auch jetzt der Bundesfinanzhof haben diesem Ansinnen im Wege einstweiligen Rechtsschutzes entsprochen.

Der Fiskus holt's sich von den Schulern
Sie berechnen fur das Kantinenessen den vollen Mehrwertsteuersatz von 19Prozent - wahrend auf den Hamburger vom Imbiss nur sieben Prozent Steuern anfallen.



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Der Zweck der Steuererhebung

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Steuer

geldleistung durch steuerAls Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Definition der deutschen Abgabenordnung).

„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.

Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.

Steuern als Abgaben

 Das Hauptunterscheidungsmerkmal zu anderen öffentlichen Abgaben liegt darin, dass die Zahlung von Steuern grundsätzlich keinen Anspruch auf Gegenleistung begründet. Während also der Beitrag für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, und eine Gebühr oder Maut für die tatsächliche Leistungsinanspruchnahme erhoben wird, gilt bei der Steuer das Nonaffektationsprinzip. Demnach „erkauft“ man sich mit Steuern keinen Anspruch auf eine konkrete staatliche Gegenleistung. Beispiele: Die Mineralölsteuer ist keine Gebühr für die Straßenbenutzung. Steuerverweigerung ist auch dann nicht zulässig, wenn ein Steuerzahler aus Gewissensgründen die Verwendung seiner Steuern für Kriegszwecke ablehnt.

steuern als abgabenDie Staatsausgaben werden grundsätzlich durch die Summe aller Steuereinnahmen finanziert. Es ist also nicht so, dass eine bestimmte Steuer nur für die Finanzierung einer bestimmten Staatsaufgabe verwendet werden darf. Die Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen darf z.B. nicht auf Verkehrs- oder Energieprojekte oder auf den Verkehrshaushalt beschränkt werden.

Aus der Definition der Steuer als Abgabe, die dem Steuerpflichtigen „auferlegt“ wird, lassen sich zwei weitere Merkmale ableiten:

Die steuerliche Abgabe wird dem Zahlungspflichtigen ohne Rücksicht auf seinen möglicherweise entgegenstehenden Willen auferlegt. Spenden und fiskalische Betriebseinnahmen scheiden damit aus.

Da Steuern nicht immer freiwillig bezahlt werden, sind als Ungehorsamsfolgen vorgesehen: Säumniszuschlag, Zwangsgeld, Geldstrafe, Freiheitsstrafe. Diese können von der Staatsgewalt zur zwangsweisen Durchführung der Besteuerung auch kumulativ angewendet werden.


 
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