Arbeitgeber - Nettoarbeitslohn: Keine steuerfreien Zuschlage moglich
Das hat das Finanzgericht Baden-Wurttemberg (AZ: 9 K 260/06) entschieden. In dem Fall hatte der Betreiber eines Autohofes seine Mitarbeiter in wechselnden
Schweiz und die Steuern Die Banker ducken sich schon wieder weg sueddeutsche.de
nicht!
Kunstliche Befruchtung auch uber 45 absetzbar
In dem Fall war auch strittig, ob die Kosten mit Blick darauf absetzbar seien, dass das Paar bereits ein Kind aus einer kunstlichen Befruchtung hatte.
Wer den Handwerker bezahlen darf
Diese Auffassung ist falsch, urteilte jetzt das Sachsische Finanzgericht (Az. 4 K 645/09).Die Steuerermaßigung gibt es namlich auch,
Karasek: Von niederen Instinkten und der Steuer-Datei
Und da fallt einem ein, dass die meisten Steuersunder dem Fiskus durch Denunziation anheimfallen. Durch schnode Rache, aus verschmahter Liebe und niedriger
Bis zu 100% sind drin: Kinderbetreuungskosten absetzen
Allerdings: Auch wenn mehrere Kinder vorhanden sind, gilt die absetzbare Hochstsumme immer pro Kind. Wurden beispielsweise fur das erste Kind 8000 Euro und
Nichtgeltendmachung von Mietnebenkosten als Arbeitslohn
Das Finanzgericht (FG) Dusseldorf ist der Ansicht, dass die Nichtgeltendmachung von umlegbaren Nebenkosten (zB Grundsteuer, Hausversicherung,
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Historische Entwicklung
Steuer grundsatze
Steuerarten
Steuerhebung
Entstehungstatbestand
Der Zweck der Steuererhebung
Kritik
Internationalen vergleich
Steuer
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung
bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von
Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand
verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein
sollte (Definition der deutschen Abgabenordnung).
„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne
von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den
ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten)
erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.
Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste
Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und
anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle
Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein
andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
Steuern als Abgaben
Das Hauptunterscheidungsmerkmal zu anderen öffentlichen Abgaben liegt darin,
dass die Zahlung von Steuern grundsätzlich keinen Anspruch auf Gegenleistung
begründet. Während also der Beitrag für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in
Anspruch zu nehmen, und eine Gebühr oder Maut für die tatsächliche
Leistungsinanspruchnahme erhoben wird, gilt bei der Steuer das
Nonaffektationsprinzip. Demnach „erkauft“ man sich mit Steuern keinen Anspruch
auf eine konkrete staatliche Gegenleistung. Beispiele: Die Mineralölsteuer ist
keine Gebühr für die Straßenbenutzung. Steuerverweigerung ist auch dann nicht
zulässig, wenn ein Steuerzahler aus Gewissensgründen die Verwendung seiner
Steuern für Kriegszwecke ablehnt.
Die Staatsausgaben werden grundsätzlich durch die Summe aller Steuereinnahmen
finanziert. Es ist also nicht so, dass eine bestimmte Steuer nur für die
Finanzierung einer bestimmten Staatsaufgabe verwendet werden darf. Die
Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen darf z.B. nicht auf Verkehrs- oder
Energieprojekte oder auf den Verkehrshaushalt beschränkt werden.
Aus der Definition der Steuer als Abgabe, die dem Steuerpflichtigen „auferlegt“
wird, lassen sich zwei weitere Merkmale ableiten:
● Die steuerliche Abgabe wird dem Zahlungspflichtigen ohne Rücksicht auf seinen
möglicherweise entgegenstehenden Willen auferlegt. Spenden und fiskalische
Betriebseinnahmen scheiden damit aus.
● Da Steuern nicht immer freiwillig bezahlt werden, sind als Ungehorsamsfolgen
vorgesehen: Säumniszuschlag, Zwangsgeld, Geldstrafe, Freiheitsstrafe. Diese
können von der Staatsgewalt zur zwangsweisen Durchführung der Besteuerung auch
kumulativ angewendet werden.